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Die Ortschaftsräte sind gewählte Vertreter der Bürger einer Ortschaft, die nach der Sächsischen Gemeindeordnung zu deren Angelegenheiten entscheiden bzw. vom Gemeinderat oder vom Bürgermeister dazu gehört werden müssen. Er hat Vorschlagsrecht zu allen Fragen, die die Ortschaft betreffen. Der Ortschaftsrat wählt einen Ortsvorsteher, der die Ortschaft nach aussen vertritt und das Recht hat, an den Gemeinderatssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Sitzverteilung nach der Wahl vom 07.06.2009:
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