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KITAS Bäume Plakate Werbung Verkehrsflächen Volksfeste Lagerfeuer

Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Großbothen

Kita „Spatzennest“ 04668 Großbothen, Rotsteg 5
Leiterin: Frau Brix
Kapazität: 77 Plätze, davon 15 Plätze für Krippenkinder (noch freie Plätze vorhanden)

Kita „Muldenzwerge“ Sermuth, Parkstraße, 04668 Sermuth,
Tel.: 034381 - 55064
Leiterin: Frau Bahrmann
Kapazität: 68 Plätze, davon 20 Plätze für Krippenkinder, 17 Plätze für Hortkinder möglich
                 (noch freie Plätze vorhanden)

Hort Großbothen, 04668 Großbothen, Wilhelm-Ostwald-Str. 6
Leiterin: Frau Keller
Kapazität: 84 Plätze, Kinder von 6 – 11 Jahre

Tagespflege
Frau Ute Kretzschmar, 04668 Großbothen, Hauptstraße 58
5 Plätze, vorwiegend für Krippenkinder

Baumfällungen

für Laub- und Nadelbäume (Obstbäume sind nicht betroffen) ab 30 cm Umfang (= 9,55 cm Durchmesser in einer Höhe von 1 m ab Erdboden gemessen) im Gemeindegebiet Großbothen.
Genehmigung wird mit Auflagen versehen.
Gebühr: 10 €
verboten ist das Fällen von Bäumen - unabhängig von der Baumart in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres.

Plakatierung

Formloser Antrag.Antrag muss enthalten: Antragsteller, Anlass, Anzahl und Größe der Plakate, beabsichtigter Zeitraum der Plakatierung.
Die Gemeinde behält sich vor, Genehmigungszeitraum und Anzahl der Plakate unter Berücksichtigung der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit zu verändern, Bescheid enthält Auflagen.
Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Großbothen.
Gebühren pro Stück und Woche
DIN A 1 - 3,07 €
DIN A 2 - 1,64 €
DIN A 3 - 1,28 €
DIN A 4 - 0,77 €
DIN A 5 - 0,51 €
DIN A 6 - 0,26 €

Werbeschilder, Hinweisschilder, Werbebänder bzw.
- fahnen oder sonstige Symbole der Werbung

Antrag auf Aufstellung / Anbringung muss schriftlich erfolgen und muss enthalten:
Größe des Reklameschildes, Beschaffenheit, Ort der Aufstellung /Anbringung, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers.
Erst nach Erteilung der Genehmigung kann die Werbung angebracht /aufgestellt werden. Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Großbothen.
Sichtwerbung auf öffentlichen und privaten Grundstücken:
für Ortsansässige pro Jahr bis 1 qm 12.78 €  - über 1 qm 20,45 €
für Fremdbetriebe pro Jahr bis 1 qm 17,90 € - über 1 qm 25,56 €
Werbung an der Stätte der Leistung für Ortsansässige ist lt. Satzung gebührenfrei
.

Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen und gemeindeeigener Flächen

Jede Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsraum oder gemeindeeigenen Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Gehwege u. a.) ist anzeigepflichtig.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Wichtig
Gleichzeitig ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 StVO beim LRA Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Str.22 in 04668 Grimma zu stellen.
(Betrifft die Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Ablagerungen von Baumaterialien, Absperrungen).
Hinweis: Dieser Antrag ist auch zu stellen bei Demonstrationen, Umzügen u. a.
Die Inanspruchnahme von Bundes- und Kreisstraßen sind durch das Straßenbauamt Döbeln/Torgau zusätzlich genehmigungspflichtig.
Antrag bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes MTL.
Gebührenpflichtig ist auch das Abstellen von Fahrzeugen (Baumaschinen und -geräten, LKW oder sonstigen Fahrzeugen oder die Ablagerung von Materialien auf gemeindeeigenen Flächen sowie der ambulanter Handel (z. B. Bierwagen) und die Aufstellung von Zelten auf gemeindeeigenen Grünflächen oder öffentlichen Verkehrsflächen u. a.
Gebührensätze gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Großbothen vom 02.03.1995.

Volksfeste, Vereinsfeste und andere Veranstaltungen mit öffentl. Charakter aus besonderem Anlass

Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenbetriebes bei Abgabe von Getränken und Speisen an Gäste und Besucher bei Vorliegen eines besonderen Anlasses
(d. h. kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt).
Personen die Speisen und Getränke verabreichen, sollten im Besitz des Gesundheitszeugnisses sein.
Rückseite der Genehmigung enthält Auflagen. Gebühr beträgt 15,34 € (Antrag-Download nebenstehend)

Hinweis: Bei Tanzveranstaltungen oder Veranstaltungen mit Musikdarbietungen ist die GEMA zu informieren.
Die GEMA erhebt Gebühren.

Lagerfeuer

Anmeldung formlos (schriftlich) mindestens drei Tage zuvor (Posteingang) mit folgenden Angaben:
Veranstalter, Verantwortlicher, Ort, Tag, Dauer (Zeitraum des Feuers).
Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden. Sie ist gebührenfrei.
Lagerfeuer mit Öffentlichkeitscharakter müssen der Leitstelle gemeldet werden.